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Installationsmaterial
- Schalterdosen + Hohlwanddosen
- Abzweigdosen + Verschraubungen
- Schutzrohr + Kabelkanäle
- Steckklemmen + Lüsterklemmen
- Montagematerial
- Herdanschlussdosen + Kabel
- Steckdosenverteiler
- Raumklima + Raumlüftung
- Stecker + Kupplungen
- Isolierband + Schrumpfschlauch
- Erdungsmaterial
- Durchlauferhitzer + Warmwasser
- Heizlüfter + Heizteppich
- Tauchpumpen Schwimmerschalter
- Gips, Zement & Zubehör
- Silikon & Montagekleber
- Spanndraht & Zubehör
- Kabelrinnen & Kabelleitern
- Kabeltragsysteme
Technische Daten
Breite | 150 mm |
Mit Kabelhalteklammer | nein |
Transparent | nein |
Schlagfestigkeit | IK08 |
Lieferung auf Rolle | nein |
Halogenfrei | ja |
Geeignet für Funktionserhalt | nein |
Farbe | weiß |
RAL-Nummer | 9016 |
Einsatztemperatur | -5-90 °C |
Höhe | 60 |
Mit Schutzfolie | nein |
Nutzbarer Querschnitt | 7000 mm² |
Ausführung Deckel | lose |
Oberflächenschutz | bandverzinkt und beschichtet |
Schutzart | IP30 |
Mit Kanalverbinder | ja |
Befestigungsart | Bodenlochung |
Länge | 2000 mm |
Werkstoff | Stahl |
Antibakterielle Behandlung | nein |
Anzahl der steckbaren Trennwände | 2 |
Vorprägungen | nein |
Beschreibung
016 Leitungsführungskanal aus Stahlblech LFS 60x150mm verkehrsweiß. Elektro-Installationskanal-System Leitungsführungskanal aus Stahlblech nach DIN EN 50085-1 zur Leitungsverlegung. Kanalunterteil/-oberteil mit vorgestanzter Bodenlochung im Abstand von 250 mm. Kupplungen zur Potenzialausgleichsverbindung der Kanalunterteile sowie zur einfachen und passgenauen Kanalverbindung. Trennwandeinbau möglich. Bei Überkopfmontage ist der Kanal mit Stahlblechklammern zu montieren. Hinweis: Potenzialausgleichs-, Erdungs-, Schall- und Brandschutz-Maßnahmen sind fachgerecht auszuführen.Datenblätter
Installationshinweis
Bei einem nicht steckerfertigen elektrischen Gerät oder Bauteil dürfen Anschluss und Installation nur von einer qualifizierten Elektrofachkkraft durchgeführt werden. Bitte beachten Sie auch die Gebrauchsanweisung.
Für weitere Informationen zum Installationshinweis gemäß § 13 NAV klicken Sie hier.