-
Verteilerbau
- Unterverteiler
- Sicherungsautomaten
- Sicherungssockel & Zubehör
- Sicherungseinsätze
- FI-Schutzschalter (RCD)
- FI/LS-Schalter
- Abdeckstreifen
- Hauptleitungsabzweigklemmen
- Brandschutzschalter
- REG-Schalter / REG-Taster
- Leuchtmelder + Akustikmelder
- SLS-Schalter
- Phasenschienen
- Sammelschienen + Klemmsteine
- Verdrahtungsbrücken
- Schütze, Relais, Treppenlicht
- Klingeltrafos
- Zeitschaltuhren
- Dämmerungsschalter
- Rolladensteuerung
- SPS Steuerung
- Blitzschutz
- Hauptschalter
- Steckdosen Verteilereinbau
- Motorschutzschalter
- Verdrahtungskanal
- Reihenklemmen
- Stromzähler
- eHZ Adapter
- Lasttrennschalter
- Lastumschalter
- Netzwerkkomponenten
- Netzüberwachung
- Verteilerbau Zubehör
- Kompaktschaltschrank & Zubehör
Technische Daten
Breite in Teilungseinheiten | 1 |
Steuerspannungsart 2 | AC/DC |
Schaltleistung Glühlampen | 450 W |
2. Zeitbereich Einheit | Sekunden/Stunden |
Schaltleistung Leuchtstofflampen induktiv | 500 VA |
Steuerspannung 2 | 12-48 V |
Steuerspannungsart 1 | AC |
1. Zeitbereich | 0,1-10 sek. |
Montageart | DIN-Schiene |
1. Zeitbereich Einheit | Sekunden/Stunden |
Frequenz der Steuerspannung 1 | 50-60 Hz |
Funktion | Taktgeber mit Impuls beginnend |
Spannungsart der Versorgungsspannung | AC/DC |
2. Zeitbereich | 0,1-10 sek. |
Anzahl der Umschalter | 1 |
Einbauhöhe | 58 |
Frequenz der Steuerspannung 2 | 50-60 Hz |
Nennschaltstrom bei 250 V AC | 8 A |
Versorgungsspannung | 195-253 V |
Betätigungsart | analog mit Einzelfunktion |
Steuerspannung 1 | 230 V |
Beschreibung
Blinkrelais 1W 10A. Zeitrelais zur Ein- oder Ausschaltverzögerung von Schaltvorgängen. Betriebszustandsanzeige des Schaltausganges durch eine LED am Gerät. Zeiteinstellungen von der Gerätevorderseite.Datenblätter
Installationshinweis
Bei einem nicht steckerfertigen elektrischen Gerät oder Bauteil dürfen Anschluss und Installation nur von einer qualifizierten Elektrofachkkraft durchgeführt werden. Bitte beachten Sie auch die Gebrauchsanweisung.
Für weitere Informationen zum Installationshinweis gemäß § 13 NAV klicken Sie hier.